Fraktionsregelwerk

 

§1 Allgemein

§1.1 Interne Konflikte und Beschwerdeverfahren

Interne Konflikte sollten in erster Linie zwischen den beteiligten Parteien geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung und Vorgesetzte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn die beteiligten Fraktionen keinen gemeinsamen Konsens finden oder wenn regelwidriges Verhalten festgestellt wird.

Um eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einzureichen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die laufende RP-Situation muss seit mindestens 15 Minuten beendet sein.
  • Es müssen Videobeweise mit Bild und Ton von der RP-Situation vorliegen.

Wenn diese oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begebt euch bitte in den Warteraum des entsprechenden Fraktionskanals und erwähnt die betreffende Fraktion mit "@(Name eurer Fraktion)". Dort könnt ihr eure Beschwerde vorbringen und eine Untersuchung einleiten.

 

§1.2 Wechsel zwischen Fraktionen

Eine Person, die aus einer Fraktion ausgetreten ist, muss eine Wartezeit von 2 Tagen einhalten, bevor sie in eine neue Fraktion wechseln kann.

Die Aufhebung einer Fraktionssperre ist ausschließlich durch die Fraktionsverwaltung oder das High-Team möglich. Dies erfordert das Vorliegen eines stichhaltigen RP-Grundes, wie zum Beispiel die Versetzung in eine andere legale Fraktion, die im Roleplay ausgespielt wird.

 

§1.3 Sanktionen und Auflösung bei Fraktionsverstößen

Wenn mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem Regelverstoß beteiligt sind, wird eine Fraktionsverwarnung verhängt. Bei Erreichen der dritten Verwarnung erfolgt die Auflösung der Fraktion.

 

§1.4 UnRP (Unrealistisches Roleplay) in Fraktionen

UnRP in Fraktionen bezieht sich auf die Anforderung, dass Fraktionen sich in Übereinstimmung mit ihren Rollen im Spiel verhalten sollten. Das bedeutet, dass Fraktionen, wie die Mafia, das LSPD, das LSMD und andere Beamte, realistisches Roleplay im Sinne ihrer Charaktere pflegen müssen. Als Beispiel gilt das Anspucken von Personen als unrealistisch für eine Mafia-Fraktion, da dies nicht typisch für ihr Verhalten ist. Ebenso sind Jobanzeigen wie "Test" oder "Leere" nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Regel wird ein Gespräch mit der Fraktion geführt und es kann eine Verwarnung wegen

Unrealistisches Roleplay erteilt werden.

 

§2 Legale Fraktionen

 

Staatsbehörden
Los Santos Police Department (LSPD)
Los Santos Medical Department (LSMD)
...

§2.1 Sonderregeln

  • Ein Staatsbeamter darf nur die Waffen mit sich führen, die er auch kaufen kann

  • Staatsautos dürfen optisch nicht verändert werden, Leistungstuning ist hingegen erlaubt

  • Das fahren von Privatfahrzeugen im Einsatz ist nicht erlaubt außer der Chief hat dies erlaubt!

 

§2.2 Regelungen zur Korruption in Staatsfraktionen

Korruption bezüglich von Informationen in Staatsfraktionen ist gestattet! Staatsfraktionen dürfen Informationen über Razzien oder ähnliche Aktivitäten an illegale Fraktionen weitergeben. Allerdings sind Chiefs und Beamte mit Führungsverantwortung von dieser Regelung ausgeschlossen und dürfen keine korrupten Handlungen begehen.

Falls jemand über belastende Beweise verfügt, die einen korrupten Beamten überführen können, darf dieser Beamte unverzüglich aus dem Dienst entlassen werden.

Korruption im Zusammenhang mit Waffen oder ähnlichem in Staatsfraktionen, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, ist strikt untersagt! Dies betrifft die Weitergabe von Waffen (außer bei Forderungen während eines Überfalls), das Entwenden von Waffen oder Gegenständen aus der Asservatenkammer, das Tragen von Waffen außerhalb des Dienstes sowie den Besitz illegaler Waffen.

 

§2.3 Zugriff auf Anwesen während Verfolgungsjagden:

Im Falle, dass eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchtet, ist es Beamten gestattet, das Anwesen für maximal 20 Minuten zu betreten. Sollte sich die Situation als aussichtslos erweisen, sind die Beamten dazu verpflichtet, sich zu entfernen oder einen Razzia-Antrag zu stellen.

 

§2.4 Razzien 

Razzien auf illegalen Routen:

Auf jeder illegalen Route darf während eines Neustarts einmal eine Razzia durchgeführt werden. Staatsbeamte dürfen nicht die Zufahrten zu bekannten Routen "ab campen", um diese Regelung zu umgehen. Die Leitung einer Razzia auf der Route obliegt ausschließlich einer Führungsposition.

 

Razzien in Badfraktion-Anwesen:

Für Razzien in den Anwesen von Badfraktionen muss eine Anmeldung bei der Fraktionsverwaltung erfolgen und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Die Entscheidung darüber, ob die Beweislage ausreicht, liegt bei der Fraktionsverwaltung.

Während einer Razzia darf der gesamte Bestand geleert werden, jedoch ausschließlich von illegalen Gegenständen wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen.

 

§3 Illegale Fraktionen

§3.1 Illegale Fraktionen

Illegale Fraktionen werden definiert als solche, die nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen agieren. Diese illegalen Fraktionen dürfen höchstens 10 Mitglieder haben, und diese dürfen gemeinsam agieren. Bei Verstößen gegen diese Regel wird die Fraktion mit einer Fraktionswarnung belegt. Als illegale Fraktionen gelten all jene Gruppierungen, die nicht dem staatlichen Dienst verpflichtet sind.

Es gibt auch spezielle Regeln, die beachtet werden müssen:

  • Es darf jeweils nur ein Helikopter gleichzeitig eingesetzt werden.

  • Sobald eine Fraktion aus mehr als 4 Mitgliedern besteht, muss sie ihre Fraktionsfahrzeuge verwenden, es sei denn, es handelt sich um dringende Hilferufe von Fraktionsmitgliedern.

Diese Regeln sollen die ordnungsgemäße Funktion illegaler Fraktionen sicherstellen und potenzielle Risiken minimieren.

 

§3.2 Aufbauschutz

Zu Beginn ihrer Existenz haben illegale Fraktionen die Möglichkeit, einen Aufbauschutz zu beantragen. Dieser Aufbauschutz hat eine festgelegte Dauer von 3 Tagen und kann nicht verlängert werden.

Um den Aufbauschutz zu aktivieren, muss die illegale Fraktion einen Antrag in der Fraktionsverwaltung stellen und auf Genehmigung warten. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Schutzzeitraum nicht verlängert werden kann.

 

§3.3 Konflikte zwischen den Fraktionen

Konflikte zwischen illegalen Fraktionen sollten nach Möglichkeit auf gewaltlose Weise beigelegt werden. Wenn dennoch ein Konflikt ausbricht, müssen dafür ausreichend stichhaltige Gründe vorliegen.

Es ist wichtig zu betonen, dass kleine Beleidigungen oder Autounfälle allein nicht als ausreichende Rechtfertigung für das Auslösen eines Konflikts gelten.

Im Falle, dass eine Fraktion sich inmitten eines aktiven Gefechts zurückzieht, wird dies automatisch als Niederlage gewertet.

Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt eine vierstündige Waffenruhe, um die Möglichkeit zu haben, den Konflikt gegebenenfalls durch Kommunikation zu klären.

 

§3.4 Fraktionsgüter und Waffenlager

Der gesamte Bestand einer illegalen Fraktion muss in der Waffenkammer aufbewahrt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, diesen Bestand in den Privatbesitz zu verlagern, selbst im Fall der Auflösung der Fraktion.

Es sind folgende Sonderregeln zu beachten:

  • Das Ausräumen der Waffenkammer ohne vorherige Absprache mit dem Fraktionsführer ist strengstens untersagt.

  • Es ist nicht gestattet, Mitglieder zur Herausgabe von Waffen aus der Fraktionskammer zu zwingen.

  • Es ist strikt untersagt, Waffen in Kofferräumen oder an anderen Orten zu verlagern, sobald Informationen über anstehende Razzien oder ähnliche Maßnahmen im Voraus bekannt sind.

  • Es ist verboten, alle Waffen im Privatbesitz zu lagern, um diese Regel zu umgehen.

Waffen, die sich bereits im Privatbesitz befanden, bevor ein Mitglied einer Fraktion beitrat, gelten weiterhin als Privatbesitz und sind von diesen Regeln ausgenommen.

 

§3.5: Forderungen

Eine Forderung kann gegenüber einer Fraktion gestellt werden, allerdings nur dann, wenn sich ein Großteil der gegnerischen Fraktionsmitglieder zur gleichen Zeit anwesend befindet.

Forderungen sollten möglichst fair und realistisch gestaltet sein und sollen dazu dienen, gewaltsame Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie sollten in angemessenem Verhältnis stehen und nicht dazu dienen, sich ungerechtfertigt zu bereichern.

Bei einer Forderung einigen sich beide Parteien auf einen festgelegten Termin, an dem die Fraktion entscheiden muss, ob sie der Forderung nachkommt oder sich verteidigt. Die Antwort muss vor Ablauf der festgesetzten Frist erfolgen. Während dieser Zeitspanne ist es beiden Parteien untersagt, gegeneinander Gewalt anzuwenden.

 

§3.6 Kriege

Kriege müssen vor ihrem Beginn in der Fraktionsverwaltung ordnungsgemäß angemeldet werden. Falls diese Anmeldung nicht erfolgt, führt dies zu einer Fraktionsverwarnung für beide beteiligten Fraktionen. Es ist zudem zwingend erforderlich, dass Fraktionen, die in den Krieg ziehen, einen Kriegsvertrag abschließen. In diesem Vertrag werden Kriegszeiten, Kriegszonen, Regeln für Fahrzeugüberfälle und KOS (Kill on Sight)-Zonen festgelegt.

Im Falle, dass bei einer gestellten Forderung keine Auszahlung erfolgt und die Partei, die die Forderung gestellt hat, den Konflikt für sich entscheidet, kann sie der unterlegenen Partei einen Kriegsvertrag anbieten. Nach Abschluss eines Kriegs sind beide Parteien für mindestens 7 Tage neutral zueinander.

Sobald ein Krieg beginnt, wird die Fraktionskammer eingefroren, und es darf nur mit dem Bestand gekämpft werden, der zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns in der Lagerung vorhanden ist. Während des Krieges dürfen nur Gegenstände der gegnerischen Partei in die Lagerung eingefügt werden.

 

§3.7 Fraktionskleidung

Die Fraktionskleidung muss einheitlich und gemäß den festgelegten Vorgaben gestaltet sein. Wenn Mitglieder einer Fraktion Kleidung tragen, die nicht dem festgelegten Konzept entspricht, wird diese Person mit einer Verwarnung bestraft. Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft die Führungsposition innerhalb der Fraktion.

 

§3.8 Bündnis-Beantragung bei der Fraktionsverwaltung

Fraktionen, die ein Bündnis eingehen möchten, sind dazu verpflichtet, sich bei der Fraktionsverwaltung zu melden. Dies gilt sowohl für bestehende Fraktionen, die ein Bündnis erweitern möchten, als auch für neue Fraktionen, die eine Partnerschaft anstreben.

Die Standardlaufzeit für ein Bündnis beträgt eine Woche ab dem Zeitpunkt der Genehmigung. Fraktionen haben jedoch die Möglichkeit, bei einer Erweiterung des Bündnisses anzugeben, wie lange die neue Laufzeit sein soll. Die Fraktionsverwaltung(en) werden den Antrag prüfen und über die Genehmigung oder Ablehnung des Bündnisses sowie über die gewünschte Laufzeitentscheidung entscheiden.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Bündnis den Serverregeln und -richtlinien entspricht und zum insgesamt positiven Spielerlebnis auf dem Server beiträgt. Die Fraktionsverwaltung(en) werden bei Bedarf weitere Informationen oder Klärungen anfordern, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.